Darf der Beifahrer aussteigen und einen freien Parkplatz reservieren?
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 Published On Dec 8, 2010

Die Parkplatzsuche in der Innenstadt ist eine nervenaufreibende Sache. Da ist jeder froh, der endlich eine Lücke entdeckt. Deshalb reserviert Ulrike vorsorglich die einzig verfügbare Lücke, bis ihr Mann gewendet hat. Ihr Plan wird jedoch vereitelt, als ein anderer Autofahrer, Matthias Ahlemann, ebenfalls Anspruch auf den Parkplatz erhebt. Der droht sogar mit der Polizei. Doch verstößt es wirklich gegen die Straßenverkehrsordnung, als Beifahrer vorübergehend Parklücken zu reservieren?
Antwort:
Vorrang hat der, der die Parklücke zuerst erreicht -- und zwar mit dem Auto. Alles andere ist Nötigung.

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